Die Erstellung der Einheitlichen Kontrolldatei auch für ausländische Unternehmen obligatorisch
Nach Angaben des Finanzenministeriums sind nicht nur polnische Unternehmen verpflichtet, die Einheitliche Kontrolldatei vorzulegen. Diese Pflicht bezieht sich auch auf Unternehmen, die in Polen keine feste Niederlassung haben, aber die Mehrwertsteuer in unserem Land abrechnen.
Dies gilt sowohl für große Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als 50 Millionen Euro Netto Umsatz pro Jahr machen. Die Auslegung dieser Bestimmung, die durch das Finanzministerium veröffentlicht wurde, informiert auch über die Pflicht der Abrechnung des jeweiligen Wirtschaftssubjekts in Polen. Sie soll jedoch keine Rechnungs-, Finanz- und Lagerdaten in einem globalen Kontext umfassen. Trotzdem werden die Unternehmen auf globaler Ebene gezählt.
- On 02/06/2016
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