der Einheitlichen Kontrolldateil – es besteht keine Pflicht, alte Rechnungen abzuwickeln
Nach den neuesten Informationen zur Abrechnungspflicht von Unternehmen in Form von der Einheitlichen Kontrolldatei sollte sie keine alten Rechnungen betreffen. Diese Auslegung wird aufgrund der Tatsache verwendet, dass es bisher keine Bestimmung in den Verordnungen in Bezug auf die Erstellung und das Vorlegen von Steuer- und Finanzdaten vor der Einführung der Einheitlichen Kontrolldatei in Unternehmen festgelegt wurde. Für viele Unternehmer ist das ziemlich problematisch. Unter den Antworten in Bezug auf die Einheitliche Kontrolldatei kann man auf der Website des Ministeriums für Finanzen einen folgenden Eintrag finden:
In der Regel werden die Strukturen der Einheitlichen Kontrolldatei durch die Steuerbehörden für die Zeiträume, die bereits abgerechnet wurden, verwendet. Es kann sein, dass man aufgefordert wird, Nachweise (Rechnungen), für die es bereits eine Pflicht der Ausstellung gab, vorzulegen.¹
Es sollte zudem daran erinnert werden, dass den Unternehmen nur sehr wenig Zeit für die Einführung der Einheitlichen Kontrolldatei bleibt. Die Pflicht, die monatliche Mehrwertsteuererfassung zur Verfügung zu stellen, und mögliche Anfragen von Beamten in Bezug auf die Erstellung der Einheitlichen Kontrolldatei können für große Unternehmen am 1. Juli dieses Jahres erscheinen.
Sie wissen nicht, wie man die Einheitliche Kontrolldatei in Ihrem Unternehmen implementieren kann?
¹ https://www.mf.gov.pl/documents/764034/5134536/Odpowiedzi+na+pytania+dot.+JPK.pdf
- On 08/06/2016
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