Die Notwendigkeit, in Unternehmen auf KSeF abgestimmte Lösungen einzuführen, ergibt sich aus neuen gesetzlichen Anforderungen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Abrechnungen zwischen Unternehmen zu optimieren, Fehler zu beseitigen und die Transparenz von Transaktionen zu erhöhen. Daher können Unternehmen, die frühzeitig in geeignete KSeF-Tools investieren, damit rechnen, potenzielle Risiken, beispielsweise im Zusammenhang mit künftigen Steuerprüfungen, zu minimieren.
Das Nationale E-Rechnungssystem trat in zwei Phasen in Kraft:
- am 1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Umsatz 200 Mio. PLN überstieg,
- am 1. April 2026 für alle übrigen Unternehmen.



